Gurkistanischer Verfassungsschutz

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Das Gurkisamt für gurkistanischen Verfassungsschutz (kurz GfV) ist ein Teil der Judikative und überwacht Parteien, Organisationen und Menschen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind, diese abschaffen wollen oder einschränken wollen.

Gründung 6. September 12023
Sitz Zesselinga
Nebensitz Gurkaja
Ebene Judikative
Verfassungsschutzpräsident Damarov Lejon Idemijj
Geschäftsbereich Ministerium für Inneres

und Heimat

Geschichte des Verfassungsschutzes

Der Gurkistanische Verfassungsschutz wurde am 6. September 12023 gegründet. Dieser kann noch nicht dazu, Personen zu beobachten oder Organisationen. Es wurde bisher nur die AfG beobachtet, die sich darauf auflöste.

Beobachtungsliste

Hier sehen Sie eine Liste der momentanen beobachteten Personen, Parteien oder Organisationen:

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Auftrag

Schutz der Demokratie

Der gurkistanische Verfassungsschutz steht für eine wehrhafte Demokratie und verteidigt diese auch gegen Demokratiefeinde. Dabei sucht man nach Dokumenten, Planungen und Treffen, in denen die Abschaffung der Demokratie oder verfassungsfeindliche Dinge besprochen werden. Momentan kam es noch nicht zum Falle, dass der Verfassungsschutz Telefonate abhören musste, Private Nachrichten lesen oder V-Personen einsetzen musste. Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist in der Verfassung festgeschrieben.

Spionageabwehr

Der Verfassungsschutz agiert ebenso als Spionageabwehr um gegen „andere sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten“ zu wirken und so die Privatsphäre jedes Bürgers zu verteidigen. Jeweilige Aktivitäten im Ausland gab es noch nicht. Um ausländische Spionage zu vermeiden, sowie um diese zu verteidigen, hat man mehrere Stützpunkte in der Verbundsrepublik errichtet.

Sitze

Gurkaja

In der Bezirksstadt Gurkaja hat der Verfassungsschutz einen seiner 2 Sitze. Dabei besitzt man hier ein gut ausgebildetes Korps um gegen Demokratiefeinde vorzugehen. Hier ist das Zentrum der Spionageabwehr, dort werden alle Informationen, die zum Schutze der Demokratie hilfreich wären, gelagert und gesichert, welche der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden.

Zesselinga

Als Hauptstadt ist hier ein Sitz des Verfassungsschutzes nötig. Hier ist die Zentrale des Verfassungsschutzes, wo Besprechungen, Daten, etc. sind und stattfinden. Außerdem ist hier der Sitz des Verfassungsschutzpräsidenten, welche dort den Verfassungsschutz verwaltet.

Tätigkeiten und Methodik

Öffentliche Medien

Durch öffentliche Medien, Veranstaltungen und Treffen kann das BGV ebenso Verfassungsfeinde finden und auf die jeweilige Liste setzen. Man setzt auf Recherche und greift ebenso auch auf Extreme Plattformen im Darknet zu, um selber im gesamten Internet nach verfassungsfeindlichen Dingen zu suchen. Man arbeitet mit vielen Medien eng zusammen.

Nachrichtendienste

Nachrichtendienste können ebenso Hinweise durch Meinungsforschungen, Interviews und geheimen Informationen dem Verfassungsschutz erste kleinere Wegweiser geben, damit man mehr Verfassungsfeinde erkennt. Sowie werden neue Informationen der Verfassungsfeinde nur teils der Öffentlichkeit wiedergegeben, um Ermittlungen zu schützen.

Durchsuchungen Online und in Wohnungen & Zusammenarbeit mit Sendern und Portalen

Durch Online Recherche können ebenso Hinweise gefunden werden, ebenso mit Zusammenarbeit mit anderen Seiten, Portalen und Diensten, welche mir Experten dem Verfassungsschutz extrem bei Suche von Verfassungsfeinden finden können. Ebenso kann man Razzien und Wohnungsdurchsuchungen beantragen, um auch bei Verfassungsfeinden zuhause nach Gefahren zu schauen.

Rechtsgrundlage

Der Verfassungsschutz gehört zum Organ der Judikative und ist unabhängig von der Legislative. Der Verfassungsschutz wird vom Verfassungsgericht kontrolliert und beaufsichtigt. Dabei sind die Suche und Ausgebildeten frei vom Staat und vertreten ihre eigenen Meinungen. Es gibt einen entsprechenden Aufsichtsrat, dieser besteht aus den hohen Ämtern der gurkistanischen Judikative. Sowie vertritt der Verfassungsschutz keine politische Partei, sondern ist nur zum Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung da und um den Staat vor Verfassungsfeinden zu wahren, zu verteidigen und gegen diese vorzugehen.