Gurkistanische Feuerwehr

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Gurkistanische Feuerwehr
Leiter Unbekannt
Aktive Mitglieder Unbekannt
Budget Unbekannt
Notrufnummer 118

Die Gurkistanische Feuerwehr ist die Branschutzbehörde Verbundsrepublik Gurkistan. Jeder Bezirk unterhält eigene Behörden, die je nach Bezirk unterschiedie aufweisen, doch im Gesamtbild gleich strukturiert sind. Zu jeder dieser Behörden gehören mehrere Unterbehörden, die nach Kreisen und Städten eingeteilt sind.

Abteilungen

Die Feuerwehr unterteilt sich in mehrere Organe, die verschiedene Aufgaben übernehmen und in unterschiedlichen Rahmen eingesetzt werden.

Berufsfeuerwehr

Die Berufsfeuerwehr (BF) [gkn. Fyyrvapneet (FV), dt. Feuerwehr] ist ein Hauptamt, das von einer Stadt zum Brandschutz und weiteren Aufgaben begründet wird.

Die Berufsfeuerwehr übernimmt Aufgaben in den Bereichen Brandschutz, Brandbekämpfung, Brandprävention, Technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz, Höhenrettung, Wasserrettung, Gefahrenschutz, Zivilschutz, Bevölkerungsschutz, Personenrettung und Tierrettung.

Jede Großstadt, also jede Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, ist dazu verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. Jeder Kleinstadt ab 40.000 Einwohnern ist es empfohlen, einen hauptamtlichen Löschzug aufzustellen.

Rettungsdienst

Der Rettungsdienst (RD) [gkn. Rhelning (RN), dt. Rettungsdienst] ist ein Hauptamt zur medizinischen und ambulanten Personen- und Notfallrettung, das von einer Stadt oder einem Kreis aufgestellt wird.

Der Rettungsdienst übernimmt Aufgaben im Bereich der medizinischen und ambulanten Personen-/Menschen- und Notfallrettung, des Krankentransportes, der Unfallhilfe, des Katastrophenschutzes und dem Zivil- und Bevölkerungsschutz.

Städten mit bis zu 500.000 Einwohnern ist es empfohlen, den Rettungsdienst in die Berufsfeuerwehr zu integrieren.

Jede Kleinstadt ab 40.000 Einwohnern ist dazu verpflichtet, einen hauptamtlichen Rettungsdienst zu etablieren, der auf mindestens einer Rettungswache über zwei Rettungstransportwagen und einen Notarzt verfügt. Den Kreisen ist es empfohlen, in ihren Gemeinden je eine hauptamtliche Rettungswache mit einem RTW und einem Notarzt zur Verfügung zu stellen.

Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) [gkn. Fyyrdob (FD), dt. Feuerehrenamt] ist ein Ehrenamt, das von einer Stadt oder Gemeinde zum Brandschutz und zur Technischen Hilfeleistung aufgestellt wird.

Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt weitesgehend die gleichen Aufgaben, wie die Berufsfeuerwehr.

Jede Gemeinde und Stadt ist dazu verpflichtet, eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen.

Freiwilliger Rettungsdienst

Der Freiwillige Rettungsdienst (FR) [gkn. Rheldob (RD), dt. Rettungsehrenamt] ist ein Ehrenamt, das von einer Stadt oder Gemeinde zur medizinischen und ambulanten Personen-, Notfall- und Menschenrettung aufgestellt wird.

Der Freiwillige Rettungsdienst übernimmt die gleichen Aufgaben wie der berufliche Rettungsdienst.

Jeder Gemeinde und Stadt steht es frei, einen Freiwilligen Rettungsdienst zu gründen. Dieser darf jedoch den beruflichen Rettungsdienst nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Des Weiteren kann er in die Freiwillige Feuerwehr integriert werden.

Werkfeuerwehr

Die Werkfeuerwehr (WF) [gkn. Zavokfyyrvap (ZF), dt. Werkfeuerwehr] ist eine Abteilung oder eigenständige Firma die zum Brandschutz auf Werksgeländen und anderen industriellen Geländen aufgestellt oder angestellt wird.

Neben Brandschutz sind sie auch für Technische Hilfeleistung und spezialisierte Aufgaben zuständig.

Sie sind private Feuerwehren und werden entweder von eigens dafür angestellten Mitarbeitern oder Mitarbeitern, die sich freiwillig melden, betrieben. Flughafenfeuerwehren gelten ebenfalls zu den Werkfeuerwehren.

Alle Betriebe, die Werks- oder Industriegelände ab einer bestimmten Größe unterhalten, müssen für jenes Gelände eine Werkfeuerwehr aufstellen. Die Vorraussetzungen dafür variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Allgememein müssen aber alle Flughäfen, und teilweise auch Flugplätze, Industrieparks und größere Kraftwerke eine Werkfeuerwehr aufstellen.

Betriebsfeuerwehr

Die Betriebsfeuerwehr (BTF) [gkn. Qōrpfyyrvap (QF), dt. Betriebsfeuerwehr] ist wie eine Werkfeuerwehr, ist aber nicht verpflichtend.

Wenn ein Betrieb keine Werkfeuerwehr benötigt, aber dennoch eine aufstellt, dann nennt man diese eine Betriebsfeuerwehr.

Geschichte

Die erste richtige Brandschutzbehörde entstand 11876 ÄdF in dem damals noch kleinen Städtchen Rivasto, heute lokal bekannt als Rývėren Ćìtý. Diese Brandschutzbehörde nannte man "Ne'it tiq vap fe'yridan", was "Wehrkräfte gegen Flammen" bedeutet. Dies breitete sich auf den Rest D'yskurdas aus und wurde letzendlich auch 11902 in ganz Gurkistan etabliert.